Zur Entlastung der Eltern werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Kind und Monat vom Freistaat bezuschusst (Art. 23 BayKiBiG).
Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des Jahres gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Die Elternbeiträge für den Kindergarten werden in Höhe dieses Zuschusses ermäßigt, dadurch wird der Elternbeitrag deutlich reduziert.
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Krippengeld eingeführt. Über das Bayerische Krippengeld werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 € pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Das Krippengeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt.
Familien, denen die Kosten für die Kinderbetreuung aufgrund ihres Einkommens nicht zugemutet werden können, haben weiterhin einen Anspruch auf Erlass bzw. Übernahme der Gebühren gemäß § 22 ff und § 90 Abs. 4 SGB VII. Dadurch wird sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen.
Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten (September bis einschließlich August).
Stand Höhe Beiträge: 1.09.2024