Neben dem Dienst am Kind muss das Personal seine pädagogische Arbeit vor- und nachbereiten, an Teamsitzungen teilnehmen, pflegerische Arbeiten erledigen, Elternabende, Veranstaltungen und Feste planen, vorbereiten, durchführen und reflektieren und mit verschiedenen Institutionen zusammenarbeiten. Deshalb sind die Öffnungszeiten nicht gleichzeitig die Arbeitszeiten des pädagogischen Personals.
Geöffnet haben wir Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr, am Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Um eine ungestörte Bildungs- und Erziehungsarbeit im Umfang von 20 Stunden in der Woche verfolgen zu können hat der Träger hat eine tägliche Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. Die Bring- und Abholzeiten von jeweils einer halben Stunde müssen noch hinzugerechnet werden (Kernzeit nach Art. 21 (4) BayKiBiG).
Die Grundbuchungszeit in der Krippe und im Kindergarten ist somit folgendermaßen:
4 – 5 Stunden Bringzeit von 8.00 Uhr – 8.30 Uhr
Kernzeit von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Abholzeit von 12.30 Uhr – 13.00 Uhr
Darüber hinaus können alle Eltern Stunden buchen, die sie vor bzw. nach dieser Kernbuchungszeit benötigen.
Während der Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sollen die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden.
Im Kindergarten essen die Kinder von ca. 12.45 Uhr bis 13.30 zu Mittag. Während dieser Zeit sollen die Kinder nicht abgeholt werden, um ein ruhiges Mittagessen zu gewährleisten.
Diese Einschränkung ist für einen pädagogisch sinnvollen Tagesablauf notwendig, unter anderem damit das Spiel in der Gruppe möglichst ungestört bleibt und die Kernzeit pädagogisch wertvoll genutzt werden kann.
Im Einzelfall sind jedoch Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn ein Arzttermin wahrgenommen werden muss oder unvorhergesehene Ereignisse es notwendig erscheinen lassen, den normalen Tagesablauf der Familie zu verändern.
Solche kurzfristigen Änderungen sollten jedoch der Kindergartenleitung oder der Gruppenerzieherin mitgeteilt werden, evtl. auch telefonisch.
Aus Sicherheitsgründen ist die Tür während der Kernzeit abgeschlossen.
Das pädagogische Personal ist darüber zu informieren, wenn jemand anderes das Kind abholt, der nicht als abholberechtigt in der Anmeldung aufgeführt ist.