Ev.-Luth. Haus des Kindes „Polarstern“

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Schlusswort

 

Signet Polarstern

 

Ev.-Luth. Haus des Kindes "Polarstern"  •   Ringstr. 2  •   91746 Weidenbach  ¦¦  Tel.: 09826 / 347  ¦¦  E-Mail: k i g a . w e i d e n b a c h@elkb.de

Kommunikation und Organisation


Inhaltsübersicht

* Zusammenarbeit mit anderen pädagogisch relevanten Institutionen:

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Zusammenarbeit mit anderen pädagogisch relevanten Institutionen

Evangelische Kirchengemeinde

Die evangelische Kirchengemeinde ist der Träger unserer Einrichtung.
Wir gestalten regelmäßig gemeinsam mit dem Träger „Gottesdienste für Jung und Alt“ und nehmen an Veranstaltungen innerhalb der Kirchengemeinde mit den Kindern teil
(z. Bsp. Gemeindefest).
Der Träger nimmt an Elternbeiratsitzungen teil und wird von allen Vorhaben und Aktivitäten informiert.
Ebenso nimmt die Kindergartenleitung zu bestimmten Themen an Kirchenvorstandssitzungen teil.

Grundschule

Ein Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, die Kinder auf die Schule vorzubereiten. Dazu ist es notwendig mit den Erstklasslehrern und dem Schulleiter zusammenzuarbeiten.
Dies geschieht in Form von
- Gesprächen zwischen Lehrern und Erziehern
  zum Kennenlernen und Austausch der pädagogischen Arbeit
- Besuch der Lehrer im Kindergarten zum gegenseitigen Kennenlernen
- Besuch der zukünftigen Schulkinder in der Schule, um mit den Örtlichkeiten vertraut
   zu werden und einen kleinen Einblick in den Schulbetrieb zu bekommen
- Informationsabend mit Eltern, Lehrern und Erziehern
- Gemeinsame Aktionen der „Vorschulkinder und der Grundschule,
  wie Theaterbesuch, Wandertag.

Zu Beginn des letzten Kindergartenjahres geben die Eltern eine Einverständniserklärung ab, mit der sie zustimmen, dass sich die Erzieher mit der Grundschullehrerin über ihr Kind austauschen dürfen.
Für jede Grundschulen und Kindertageseinrichtung gibt es Kooperationspartner, die sich zu der Gruppe KITASCH zusammengeschlossen haben und sich mehrmals im Jahr treffen.
Mit den Migrantenkinder unserer Einrichtung führen wir am Ende des vorletzten Kindergartenjahres den sog. SISMIK-Test durch. Bei Bedarf werden diese Kinder dann speziell im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Schule durch eine Lehrkraft im Erwerb der deutschen Sprache gefördert.

Logopädie / Ergotherapie

Wir weisen Eltern von sprachauffälligen Kindern auf den Besuch eines Logopäden hin und bei Auffälligkeiten des Verhaltens und der Motorik empfehlen wir eine Vorstellung beim Ergotherapeuten.

Frühförderung / Schulvorbereitende Einrichtung ( SVE )

Eltern von Kindern, die während der Kindergartenzeit Entwicklungsverzögerungen aufzeigen, die durch den Besuch von Fachkräften (Ergotherapeuten, Logopäden etc.) nicht altersentsprechend  alleine auszugleichen sind, schlagen wir die Vorstellung bei einer Frühförderstelle oder den Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung ( SVE ) vor.
In der Frühförderung oder der  SVE gibt es die Möglichkeit der besonderen Förderung in kleinen Gruppen, wobei durch speziell auf die Kinder abgestimmte Aktivitäten und Beschäftigungen individuell auf jedes Kind und dessen Entwicklungsdefizit eingegangen werden kann.
Wenn von den Eltern gewünscht, nehmen wir mit den Mitarbeitern der Frühförderung oder der Schulvorbereitenden Einrichtung Kontakt auf und lassen durch spezielle Test den Ist-Stand ihres Kindes feststellen. Somit kann eine bestmöglichste Förderung in die Wege geleitet werden, um ihrem Kind einen guten Schuleintritt zu ermöglichen.

Kinderpflegeschule / Fachakadie für Sozialpädagogik

Schüler/innen der Kinderpflegeschule oder der Fachakademie für Sozialpädagogik kommen wöchentlich einmal zur Ausbildung in den Kindergarten oder absolvieren das SPS 1 oder SPS 2 Jahr.
Regelmäßig werden mit den Schüler/innen Anleitergespräche, Reflexionen und Beurteilungen abgehalten und besprochen sowie mit den Lehrkräften Erfahrungen und Informationen über die Schüler/innen ausgetauscht.

Verschiedene Ämter

Jugendamt / Schutzauftrag für das Kindeswohl

Die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII (Gewährleistung des Kindeswohls) ist mit einer Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt in unserer Einrichtung sichergestellt.

Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden

Zur genaueren Einschätzung einer der gefährdenden Erscheinungsformen richten sich die Mitarbeiter nach dem Leitfaden für den Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist es, den Kontakt mit Eltern auch in Krisensituationen so zu gestalten, dass das Wohl des Kindes im gemeinsamen Mittelpunkt steht.
Das Personal ist dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen und – unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft – das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, z.B. bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung, seelischer und/oder körperlicher Misshandlung, sexueller Gewalt.
Das Fachpersonal wirkt bei den Personensorgeberechtigten darauf hin, dass Maßnahmen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z.B. Gesundheitshilfen, Beratung, Familienhilfe. Wenn diese Hilfen nicht in Anspruch genommen werden und / oder eine akute Gefährdung besteht, ist das Personal zu einer sofortigen Benachrichtigung des Jugendamtes / Allgemeinen Sozialdienstes verpflichtet.

Wenn das pädagogische Personal aufgrund seiner Beobachtungen Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos feststellt (z.B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung), sind wir verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren und entsprechend zu beraten.
So soll mit den Eltern das weitere Vorgehen abgestimmt und erörtert werden, ob und welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, mit dem Ziel das Kind – innerhalb und außerhalb der Einrichtung – entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen zu fördern.

Beim Eintritt des Kindes in unsere Einrichtung müssen die Eltern die Teilnahme an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung durch die Vorlage des Untersuchungsheftes vorlegen.
Falls die Früherkennungsuntersuchung nicht erbracht wurde, werden die Eltern darauf aufmerksam gemacht.