* Zusammenarbeit mit anderen pädagogisch relevanten Institutionen:
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Die evangelische Kirchengemeinde ist der Träger unserer Einrichtung.
Wir gestalten regelmäßig gemeinsam mit dem Träger
„Gottesdienste für Jung und Alt“ und nehmen an Veranstaltungen innerhalb
der Kirchengemeinde mit den Kindern teil
(z. Bsp. Gemeindefest).
Der Träger nimmt an Elternbeiratsitzungen teil und wird von
allen Vorhaben und Aktivitäten informiert.
Ebenso nimmt die
Kindergartenleitung zu bestimmten Themen an Kirchenvorstandssitzungen
teil.
Ein Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, die Kinder auf die Schule
vorzubereiten. Dazu ist es notwendig mit den Erstklasslehrern und dem Schulleiter zusammenzuarbeiten.
Dies geschieht in Form von
- Gesprächen zwischen Lehrern und Erziehern
zum Kennenlernen und Austausch der pädagogischen Arbeit
- Besuch der Lehrer im Kindergarten zum gegenseitigen Kennenlernen
- Besuch der zukünftigen Schulkinder in der Schule, um mit den Örtlichkeiten vertraut
zu werden und einen kleinen Einblick in den Schulbetrieb zu bekommen
- Informationsabend mit Eltern, Lehrern und Erziehern
- Gemeinsame Aktionen der „Vorschulkinder und der Grundschule,
wie Theaterbesuch, Wandertag.
Zu Beginn des letzten Kindergartenjahres geben die Eltern eine
Einverständniserklärung ab, mit der sie zustimmen, dass sich die
Erzieher mit der Grundschullehrerin über ihr Kind austauschen dürfen.
Für jede Grundschulen und Kindertageseinrichtung gibt es
Kooperationspartner, die sich zu der Gruppe KITASCH zusammengeschlossen
haben und sich mehrmals im Jahr treffen.
Mit den Migrantenkinder
unserer Einrichtung führen wir am Ende des vorletzten Kindergartenjahres
den sog. SISMIK-Test durch. Bei Bedarf werden diese Kinder dann speziell
im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Schule durch eine Lehrkraft im
Erwerb der deutschen Sprache gefördert.
Wir weisen Eltern von sprachauffälligen Kindern auf den Besuch eines Logopäden hin und bei Auffälligkeiten des Verhaltens und der Motorik empfehlen wir eine Vorstellung beim Ergotherapeuten.
Eltern von Kindern, die während der Kindergartenzeit
Entwicklungsverzögerungen aufzeigen, die durch den Besuch von
Fachkräften (Ergotherapeuten, Logopäden etc.) nicht altersentsprechend
alleine auszugleichen sind, schlagen wir die Vorstellung bei einer
Frühförderstelle oder den Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung (
SVE ) vor.
In der Frühförderung oder der SVE gibt es die Möglichkeit
der besonderen Förderung in kleinen Gruppen, wobei durch speziell auf
die Kinder abgestimmte Aktivitäten und Beschäftigungen individuell auf
jedes Kind und dessen Entwicklungsdefizit eingegangen werden kann.
Wenn von den Eltern gewünscht, nehmen wir mit den Mitarbeitern der
Frühförderung oder der Schulvorbereitenden Einrichtung Kontakt auf und
lassen durch spezielle Test den Ist-Stand ihres Kindes feststellen.
Somit kann eine bestmöglichste Förderung in die Wege geleitet werden, um
ihrem Kind einen guten Schuleintritt zu ermöglichen.
Schüler/innen der Kinderpflegeschule oder der Fachakademie für
Sozialpädagogik kommen wöchentlich einmal zur Ausbildung in den
Kindergarten oder absolvieren das SPS 1 oder SPS 2 Jahr.
Regelmäßig werden mit den
Schüler/innen Anleitergespräche, Reflexionen und Beurteilungen
abgehalten und besprochen sowie mit den Lehrkräften Erfahrungen und
Informationen über die Schüler/innen ausgetauscht.
Die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII (Gewährleistung des Kindeswohls) ist mit einer Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt in unserer Einrichtung sichergestellt.
Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden
Zur genaueren Einschätzung einer der gefährdenden Erscheinungsformen richten sich die
Mitarbeiter nach dem Leitfaden für den Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist es, den Kontakt mit Eltern auch in Krisensituationen so zu gestalten, dass das Wohl
des Kindes im gemeinsamen Mittelpunkt steht.
Das Personal ist dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
aufmerksam wahrzunehmen und – unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft – das
Gefährdungsrisiko einzuschätzen, z.B. bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung,
seelischer und/oder körperlicher Misshandlung, sexueller Gewalt.
Das Fachpersonal wirkt bei den Personensorgeberechtigten darauf hin, dass Maßnahmen
zur Abwendung des Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z.B. Gesundheitshilfen,
Beratung, Familienhilfe. Wenn diese Hilfen nicht in Anspruch genommen werden und / oder
eine akute Gefährdung besteht, ist das Personal zu einer sofortigen Benachrichtigung des
Jugendamtes / Allgemeinen Sozialdienstes verpflichtet.
Wenn das pädagogische Personal aufgrund seiner Beobachtungen Anzeichen eines erhöhten
Entwicklungsrisikos feststellt (z.B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung
oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung), sind wir verpflichtet, die
Eltern darüber zu informieren und entsprechend zu beraten.
So soll mit den Eltern das weitere Vorgehen abgestimmt und erörtert werden, ob und
welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, mit dem Ziel das Kind – innerhalb und
außerhalb der Einrichtung – entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen zu fördern.
Beim Eintritt des Kindes in unsere Einrichtung müssen die Eltern die Teilnahme an der letzten
fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung durch die Vorlage des Untersuchungsheftes vorlegen.
Falls die Früherkennungsuntersuchung nicht erbracht wurde, werden die Eltern darauf aufmerksam gemacht.